Bedingte Haft für die sprayenden "Hunde" in Wien

Graffiti-Trio aber vom Vorwurf der kriminellen Vereinigung freigesprochen
Wien – Der Mann tritt ein paar Schritte zurück, begutachtet sein Werk, fügt hier und dort noch Details dazu. Allerdings steht er auf dem Video, das Richterin Martina Frank im Wiener Straflandesgericht an die Wand projiziert, nicht vor einer Leinwand, sondern vor dem Führerstand eines U-Bahn-Zuges. Und sprüht mit mehreren Farben einen elaborierten Schriftzug auf diesen – was rechtlich gesehen eine schwere Sachbeschädigung ist.
David C., Manuel S. und Moriz H., zwischen 20 und 22 Jahre alt, sitzen aber nicht nur deshalb auf der Anklagebank. Staatsanwalt Michael Schmid wirft ihnen auch die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vor, da sie meist zusammen oder mit anderen Sprayern ihre Graffiti im Großraum Wien auf praktisch allem platziert haben sollen, was auf Schienen so rollt. Die Strafandrohung: bis zu drei Jahre Haft.
„Die Farben sind nicht von uns“
Elf Aktenbände stehen vor der Richterin, darin Fotos der Garnituren von ÖBB und Wiener Linien. Einen Teil der Taten gesteht das Trio ein. Den Großteil des vom Staatsanwalt ursprünglich mit 200.000 Euro bezifferten Schadens will es aber nicht verursacht haben.
Also muss Frank zahlreiche Fotos und Videos herzeigen. „Elvis“, „Atak“ und „Retis“ lauten die Namenszüge, die immer wieder auftauchen. In Varianten, weshalb die Angeklagten die Verantwortung immer wieder ablehnen: „Das ist zu hässlich, das würde ich nicht so machen“, oder “ Die Farben sind nicht von uns“. Die „Tags“ genannten Unterschriften würden nämlich von mehreren Personen genutzt.
„Die sind wie Hunde“
Ein Zeuge von den Wiener Linien glaubt dennoch, dass alle von denselben Personen stammen. „Wenn man durch die Stadt geht, sieht man an Hauswänden manchmal aber auch diese Namen stehen“, wirft Frank ein. „Das sind die Wege, die die Burschen gehen. Die sind wie Hunde, die markieren auch ihr Revier“, ist der Zeuge überzeugt.
Die rechtskräftigen Urteile wegen Sachbeschädigung: sechs und zweimal drei Monate bedingt und gut 3000 Euro Schadenersatz. Vom Vorwurf der kriminellen Vereinigung werden sie dagegen freigesprochen: „Die Gruppe hat sich nicht ausdrücklich zusammengeschlossen, sondern vorübergehend ihr Hobby ausgelebt – auch wenn das nicht erlaubt ist.“ (Michael Möseneder, DER STANDARD, 29.3.2013)
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