Bei einer Unterführung in Klagenfurt sind Graffiti links geduldet, rechts verboten. Ein 23-Jähriger muss sich nun wegen schwerer Sachbeschädigung vor Gericht verantworten. Von Esther Farys.
Legal, geduldet, verboten? Das ist die Frage, wenn es um das Besprühen der Graffiti-Fläche in der Tarviser Straße unterhalb der Bahn- und Autobahnzubringerbrücken geht. Denn seit den 1990er-Jahren sind die Pfeiler der Unterführung an der Lend beliebtes Ziel von Graffiti-Künstlern. Mehrere hundert Schichten liegen dort bereits übereinander. Beiträge in Zeitungen und Online-TV dokumentieren das.
Zurück zur eigentlichen Frage: Geht es nach den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) ist das Besprühen der Pfeiler unterhalb der Bahnbrücke zumindest seit Januar 2013 verboten. Da wurde ein Krumpendorfer angezeigt. „Seit Jahren habe ich dort immer wieder gesprüht und auch mit Polizisten, die mich angesprochen haben, darüber geredet. Nie war das ein Problem und auf einmal muss ich über 1000 Euro Strafe zahlen. Das ist sehr viel Geld“, sagt der 23-Jährige.
Das Groteske: Hätte er nur wenige Meter weiter Richtung Osten seine Schriftzüge aufgebracht, wäre ihm nichts passiert. Denn dieses Stück der zweiteiligen Unterführung – es ist der Autobahnzubringer von der August-Jaksch-Straße in Richtung Krumpendorf – gehört zur Hälfte dem Land und der Stadt. „In der Tarviser Straße werden die Graffiti toleriert, sofern sie keine offensichtliche Sichtbehinderung, keine Obszönitäten, rassistische Äußerungen oder Beleidigungen darstellen“, sagt Landesverkehrsreferent Gerhard Köfer (TS). Auch für Bürgermeister Christian Scheider (FPÖ) gilt Ähnliches: „Graffiti sind dort zwar nicht erlaubt, aber wir dulden sie. Sollte sich die Fläche weiter ausbreiten, müssen wir über Maßnahmen nachdenken.“ Er ist auch der Meinung, dass für die zweigeteilte Unterführung dringend eine Lösung her muss.
„Diese Stelle ist eine verzwickte Situation“, sagt auch ÖBB-Pressesprecher Christoph Posch. „Aber wir haben bei der ÖBB so viele Probleme mit Vandalismus und damit verbunden hohe Kosten, dass wir ausnahmslos jeden erwischten Sprayer anzeigen.“ Er lässt jetzt prüfen, ob ein Verbotsschild an jener Stelle für Klarheit sorgen könnte.
Hoffen auf Freispruch
Das nutzt dem jungen Künstler nichts mehr. Er steht am kommenden Dienstag wegen schwerer Sachbeschäftigung vor dem Bezirksgericht. „Ich habe es darauf ankommen lassen und die ÖBB-Rechnung nicht gezahlt. Ein Richter meinte zu mir, dass ein zerbrochener Krug nicht noch einmal zerbrochen werden kann“, erklärt der Krumpendorfer, der auf einen Freispruch hofft. „In Berlin wurden Sprayer nicht verurteilt. Das Gericht hat entschieden, dass sie für eine bereits besprühte Fläche trotz eigenes Graffito nicht zur Rechenschaft gezogen werden können.“
Eines der zurzeit beliebten Fotomotive an den Pfeilern der Unterführungen ist im Übrigen der Schriftzug „Enjoy Life“. Dieser verläuft über die Pfeiler der ÖBB, Stadt und des Landes. Hier könnte quasi dem unbekannten Graffiti-Künstler eine Anzeige von der ÖBB ins Haus flattern. Von Stadt und Land bleibe er verschont.
Quelle: kleinezeitung.at
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