„Kein Schaden“: Freispruch für Graffiti-Künstler (Orf.at)

Ein 33-Jähriger, der an Brücken, einer Trafostation und Mauern unerlaubt Graffiti angebracht hatte, ist am Wiener Landesgericht vom Vorwurf der schweren Sachbeschädigung freigesprochen worden. Der Richter sah keinen Schaden. Das Urteil ist rechtskräftig.

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Bilder der Graffiti als Beweis selbst vorgelegt
Bilder der Graffiti hat der Angeklagte selbst dem Gericht vorgelegt. Als Beweis dafür, dass er den öffentlichen Raum nur verschönern wollte. Eine Wand am Donaukanal hatte der Mann mit einem Krokodil und grünen Augen versehen, eine Trafo-Hütte an der Freda-Meissner-Blau-Promenade mit einem comicartigen riesigen Katzenkopf.

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