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Graffiti-Sprayer beschädigten Zugsgarnitur am Bahnhof Reutte

Die Tiroler Polizei forschte zwei Deutsche (24, 25) als Tatverdächtige aus
REUTTE. Zwei Deutsche hat die Polizei am Sonntag in den frühen Morgenstunden – gegen 5.20 Uhr – in Breitenwang im Tiroler Bezirk Reutte festgenommen. Die Männer (24, 25) sollen unmittelbar vorher am Bahnhof in Reutte eine Zugsgarnitur der Deutschen Bahn durch großflächige Graffitis beschädigt haben. Wie hoch der entstandene Schaden ist, ist nicht bekannt.
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Sachbeschädigung d Anbringen v Graffitis
Presseaussendung der Polizei Tirol
Am 20.01.2013, gegen 05.20 Uhr, wurden in Breitenwang/Bezirk Reutte zwei deutsche Staatsangehörige festgenommen. Die beiden (24 und 25 Jahre alt) stehen im Verdacht, unmittelbar vorher am Bahnhof in Reutte eine Zugsgarnitur der Deutschen Bahn durch Anbringen eines großflächigen Graffitis beschädigt zu haben.
Bearbeitende Dienststelle: PI Reutte
Tel. 059133/7150100
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Neue riesen Fläche für Graffiti-Kunst


GR Angela Eberl (SPÖ) freut sich, dass die großen Flächen unterhalb des Kreisverkehrs nun für Graffiti freigegeben wurden.
Eine weitere große Fläche gab die Stadt Innsbruck nun für Graffiti-Kunst frei: die Fußgänger-Unterführung unter dem Kreisverkehr gegenüber der Olympiaworld. Sie ist jetzt eine der größten Freiflächen im Stadtgebiet.
GR Angela Eberl freut sich, dass ihr Antrag breite Zustimmung im Innsbrucker Gemeinderat fand und angenommen wurde: „Es ist schön, dass die Flächejetzt freigegeben ist. Wenn Mauern vollflächig besprüht und gestaltet werden, dann werden sie nicht mehr verschmiert. In der Szene werden Graffiti nicht übermalt. Ich freue mich schon darauf, dass die Unterführung bunt wird.“
Einfach loslegen
Genehmigung oder Anmeldung zum Sprayen braucht man keine. Die Freiflächen können von jedem gestaltet werden. Ein paar Einschränkungen gibt es allerdings, so sind politische, rassistische und sexistische Graffiti auf den Freiflächen verboten.
Auf der Homepage der Stadt Innsbruck sind alle Graffitiflächen erfasst. Man findet sie auf www.innsbruck.gv.at unter Leben und Soziales -> Kinder und Jugendliche -> Graffiti.
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Freigabe für Graffiti weiterhin notwendig
Graffiti wird nun erlaubt
16.01.2013 (CM)
Aktuelle Medienberichte weisen darauf hin, dass die Fußgängerunterführung unter dem Kreisverkehr bei der Olympiaworld nun für Graffiti-Kunst freigegeben ist und keine Genehmigung zum Sprayen mehr notwendig sei.
Die für Tiefbau zuständige Vizebürgermeisterin Mag.a Sonja Pitscheider stellt in diesem Zusammenhang aber richtig: „Diese Fläche ist nun für Graffiti-KünstlerInnen zwar freigegeben, aber es ist trotzdem eine Anmeldung beim Amt für Tiefbau erforderlich. Diese kann jedoch formlos und ohne bürokratischen Aufwand eingebracht werden – dann steht der Graffiti-Kunst nichts mehr im Wege.“

Informationen unter:

Amt für Tiefbau
Tel. 0512 / 5360 – 3154
post.tiefbau@innsbruck.gv.at
Fallmerayerstraße 1

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Immer bunter! – Provinnsbruck


„Grau in grau präsentiert sich Innsbruck heute, ein bewölkter Wintertag eben. Umso mehr freut mich da die Nachricht, dass eine riesige Fläche in der Unterführung unter der Olympiastraße für die Graffiti-Kunst von der Stadt freigegeben wurde.
Die Initiative geht auf einen Antrag von Gemeinderätin Angela Eberl (SPÖ) zurück, die sich schon länger für junge und urbane Stadtkultur stark macht. Sie freut sich über viele fetzige Motive und eine buntere Stadt.
Es ist noch gar nicht lange her, da wurde von Gemeinderat Rudi „Drogenhund“ Federspiel (inzwischen FPÖ) ein KOPFGELD auf SprayerInnen ausgesetzt. Dass die Stadt langsam erkennt, dass Graffiti eine Kunstform ist und diese nicht einfach als Sachbeschädigung, sondern als Chance begreift, war längst überfällig. Es bleibt zu hoffen, dass Innsbruck noch viel bunter und bilderreicher wird und urbane Streetart das Betongrau auffrischt.

ACHTUNG
, liebe Spraywilligen – die Infos im Stadtblatt sind nicht ganz richtig:
Wer sprayen will, soll sich über post.tiefbau@innsbruck.gv.atformlos anmelden. Bei der Anmeldung sollte angegeben werden, welche Fläche und welches Motiv man sprayen möchte. Anschließend wird eine entsprechende Fläche zugewiesen.“
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