Last Update: 12. November 2025
Dokumentation & Archiv
Um eine objektive und flächendeckende Dokumentation gewährleisten zu können, fotografiert und sammelt SPRAYCITY.AT sowohl legal als auch illegal entstandene Werke. Einerseits umfasst dies Werke an eigens dafür bereitgestellten, legalen Flächen, an denen eine Bemalung ausdrücklich erlaubt und erwünscht ist. Andererseits werden auch jene Werke dokumentiert, die vielleicht gegen den Willen des Eigentümers einer Fläche entstanden sind. Ob der Eigentümer der Bemalung zugestimmt hat kann aus dokumentarischer Sicht nicht immer dezidiert festgestellt werden bzw. hat dies auch keine Relevanz für die Dokumentation, da in erster Linie das entstandene Werk dokumentiert werden soll.
Dennoch möchten wir auf folgendes hinweisen:
Entsteht ein Werk ohne dem Einverständnis des Eigentümers einer Fläche, so wird dies in Österreich als Straftat nach §125 StGB. (Sachbeschädigung >) bzw. §126 StGB. (schwere Sachbeschädigung >) geahndet. Derartige Inhalte in schriftlicher und bildlicher Form sollen selbstverständlich niemanden zum Begehen einer Straftat animieren oder auffordern, noch sollen derartige Straftaten verherrlicht oder gutgeheißen werden. Der Herausgeber ist weder der Künstler illegal entstandener Werke, noch sind ihm diese namentlich bekannt. Für anonym zugesendetes Bildmaterial wird keine Haftung übernommen.
Der Herausgeber distanziert sich ausdrücklich von strafbaren Handlungen und unterstützt diese in keiner Form. Der Inhalt dieser Seiten dient ausschließlich der Dokumentation der Writing-Bewegung und der Betrachtung aus künstlerischer Perspektive.
Awareness
SPRAYCITY thematisiert die rechtliche Lage zudem in regelmäßig stattfindenden Graffiti-Workshops, bei denen insbesondere Kinder und Jugendliche sensibilisiert werden sollen. Darüberhinaus befürwortet und unterstützt SPRAYCITY die Schaffung von weiteren legalen Wänden und Flächen – auch im Sinne der Prävention.
Graffiti kann Kunst sein, aber auch Vandalismus:
An Flächen, an denen eine Bemalung nicht erwünscht ist entstehen durch Graffiti für den/der EigentümerIn hohe Schäden. Rechtlich werden illegale Graffiti in Österreich durch § 125. und § 126. StGB geregelt.
§ 125. StGB: Sachbeschädigung:Wer eine fremde Sache zerstört, beschädigt, verunstaltet oder unbrauchbar macht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
Quelle: ris.bka.gv.at (12.11.2025)
§ 126. StGB: Schwere Sachbeschädigung:(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren ist zu bestrafen, wer eine Sachbeschädigung begeht
1. an einer Sache, die dem Gottesdienst oder der Verehrung durch eine im Inland bestehende Kirche oder Religionsgesellschaft gewidmet ist,
2. an einem Grab, einer anderen Beisetzungsstätte, einem Grabmal oder an einer Totengedenkstätte, die sich in einem Friedhof oder einem der Religionsübung dienenden Raum befindet,
3. an einem öffentlichen Denkmal oder an einem Gegenstand, der unter Denkmalschutz steht,
4. an einer Sache von allgemein anerkanntem wissenschaftlichem, volkskundlichem, künstlerischem oder geschichtlichem Wert, die sich in einer allgemein zugänglichen Sammlung oder sonst an einem solchen Ort oder in einem öffentlichen Gebäude befindet,
5. an einem wesentlichen Bestandteil der kritischen Infrastruktur (§ 74 Abs. 1 Z 11) oderan einem wesentlichen Bestandteil der kritischen Infrastruktur (Paragraph 74, Absatz eins, Ziffer 11,) oder
(Anm.: Z 6 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 154/2015)Anmerkung, Ziffer 6, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 154 aus 2015,)
7. durch die der Täter an der Sache einen 5 000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt.
(2) Wer durch die Tat an der Sache einen 300 000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
Quelle: ris.bka.gv.at (12.11.2025)
Graffiti entstehen verbotenerweise oft auch im Bahnbereich – auf Zügen und entlang von Gleisanlagen. Immer wieder kommt es beim unerlaubten Betreten von Bahnanlagen zu Unfällen, die mit schwerwiegenden Verletzungen oder sogar tödlich enden. Daher ist es uns ein besonderes Anliegen auf diese Gefahren hinzuweisen. Aus diesem Grund befürwortet SPRAYCITY die Kampagne „Pass auf dich auf“ (oebb.at) (ÖBB-Infrastruktur AG). Alle wichtigen Informationen können im Sicherheitsfolder (oebb.at) nachgelesen werden.
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Alle fotografischen Inhalte wurden grafisch bearbeitet und/oder digital manipuliert.
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