Wegen Graffiti vor Gericht

Graffiti, die er unter anderem auf Schaltkästen, Hausfassaden sowie Autobahn- und Eisenbahnbrücken hinterlassen haben soll, brachten einen Südburgenländer vor Gericht.

Der 24-Jährige, dem ein Schaden von über 20.000 Euro vorgeworfen wurde, musste sich am Montag in Eisenstadt verantworten. Er wurde wegen schwerer Sachbeschädigung zu zehn Monaten bedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Südburgenländer erschien bereits zum zweiten Mal vor Gericht. Am ersten Verhandlungstag im März war ein Mitangeklagter zu sechs Monaten bedingt verurteilt worden.
Die Anklage legte dem 24-Jährigen 40 Schmierereien zur Last. Mit den Graffiti wurden unter anderem die Landesberufsschule Pinkafeld (Bezirk Oberwart) sowie Schaltkästen und eine Bewag-Trafostation beschmiert. Der Südburgenländer soll dabei die Schriftzüge „vero“ und „zak“ verwendet haben.
Die Zahl der ihm angelasteten Delikte war dem Angeklagten anfangs hoch vorgekommen. „Ich habe schon die Buchstaben ‚vero‘ geschrieben. Aber ich habe das nicht alles gemacht“, hatte er im März gegenüber Einzelrichterin Karin Knöchl erklärt. Heute zeigte ihm die Richterin Fotos einzelner Graffiti. Bei einigen bestritt der 24-Jährige weiter seine Urheberschaft. Er habe beim Sprayen nie so dicke Aufsätze benutzt, sagte der Beschuldigte.
Zu einem der ihm vorgelegten Bilder meinte er: „Da sieht man einfach, dass das ein Anfänger gemacht hat. Der hat bei fast jedem Strich gewackelt.“ Im Prozess sagten auch Freunde des 24-Jährigen aus, gegen die das Strafverfahren mittlerweile eingestellt wurde.
Der Angeklagte erklärte, er wolle sich um eine Therapie bemühen, um seine Sucht zu überwinden und von Drogen-Substitutionsmitteln wegzukommen. Außerdem nehme er an einem siebenmonatigen Ausbildungskurs teil. „Sie müssen sich etwas Sinnvolles suchen, damit sie nicht wieder auf solche Ideen kommen“, sagte die Richterin. Er betätige sich jetzt auch sportlich und habe sich wieder ein Skateboard zugelegt, entgegnete der 24-Jährige.
Staatsanwältin Magdalena Wehofer sprach sich für eine Verurteilung im Sinne der Anklage aus. Der 24-Jährige sei in 37 Fakten geständig. Der Verteidiger erbat für seinen Mandanten ein mildes Urteil. Er wolle sich bei den Geschädigten entschuldigen, sagte der Burgenländer in seinem Schlusswort: „Es tut mir halt einfach leid.“ Dem 24-Jährigen, der das Urteil annahm, wird ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Er muss außerdem Wiedergutmachung leisten. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.
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