Staatsanwalt wollte U-Haft für 17-jährigen Sprayer (Salzburger Nachrichten)

„Auf eine Festnahmeanordnung der Staatsanwaltschaft hin war ein 17-jähriger Bursch am Samstag in der Stadt Salzburg festgenommen und in die Justizanstalt eingeliefert worden. Der Vorwurf: schwere Sachbeschädigung in Form von illegalen Graffiti-Sprayens. Konkret wird dem Jugendlichen angelastet, in neun Fällen Züge oder Waggons in Salzburg, Oberösterreich, der Steiermark und Freilassing verbotenerweise besprüht und an den „Werken“ seinen Namenszug hinterlassen zu haben. Angelasteter Schaden: insgesamt 10.000 Euro.
Wegen des Haftgrunds der Tatbegehungsgefahr hatte der Staatsanwalt die Verhängung der U-Haft gegen den ein Mal einschlägig vorbestraften Graffiti-Sprayer beantragt. Manfred Seiss, der zuständige Journalrichter am Landesgericht, gab am Sonntag dem Antrag jedoch keine Folge. Er ordnete die Freilassung des Burschen gegen gelindere Mittel an: Der 17-Jährige müsse weiterhin bei seiner Mutter wohnen, die erst vor einer Woche begonnene Schulausbildung fortsetzen und zur Psychotherapie gehen.
(…)“
Quelle: Salzburger Nachrichten, Nr. 215 vom 16.09.2013, S.L4

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