Ein 23-jähriger Kärntner, der eine Stützmauer der ÖBB besprüht hatte, muss Putz-Rechnung von 1395 Euro nicht bezahlen, weil die Fläche bereits bemalt war.
„Keine Sachbeschädigung“: Der 23-Jährige zeigt auf die Wand am Lendkanal, die er besprüht hatte
Foto © KLZ/Markus Traussnig
Wird ein Graffiti-Sprayer vor Gericht zitiert, ist die Sachlage normalerweise einfach: Illegales Besprühen von Wänden wird bestraft – zum Teil sehr hart.
Der Graffiti-Künstler weigerte sich zu zahlen und ignorierte das Angebot der ÖBB einer außergerichtlichen Einigung in Form einer Diversion. Nachdem er auch die Mahnfrist verstreichen ließ, kam es zur Verhandlung. „Wir haben so viele Probleme mit Vandalismus, deshalb müssen wir jeden Sprayer anzeigen“, sagt ÖBB-Sprecher Christoph Posch.
„An dieser Stelle wird seit mehr als 20 Jahren gesprayt. Es hieß, es sei eine der legalen Wände. Die Mauern und Pfeiler tragen schon mehrere Schichten Farbe von dutzenden Graffitis“, rechtfertigte sich am Dienstag der 23-Jährige vor Richterin Margret Wenger. „Da die bemalte Fläche bereits vorher mit Graffiti verziert war und die Pfeiler noch immer ihre Funktion uneingeschränkt erfüllen, sehe ich den angeklagten Tatbestand der Sachbeschädigung nicht erfüllt“, sprach Wenger den unbescholtenen Angeklagten frei. Er hätte aber den Eigentümer der Fläche, also die ÖBB, fragen müssen, ob das Besprühen erlaubt sei.
„Das ist jetzt wirklich kein Freibrief für das Übersprühen bereits vorhandener Graffiti“, betonte Wenger. Sie verwies die ÖBB mit ihrer offenen Putz-Rechnung ans Zivilgericht. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Man wird in den nächsten Tagen sehen, ob das Urteil hält.
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