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Mit der Dose gegen alle (zeit.de)

Sprayer riskieren hohe Strafen. Dennoch können manche nicht von ihrer Guerillakunst lassen
Der Justizwachebeamte stützt sich lässig auf seinen Schlagstock und gähnt in Richtung der Publikumsbänke. Die Verhandlung ist auch wirklich ermüdend. Stundenlang liest ein braun gebrannter, dicklicher Mann aus einem Aktenordner Zahlen vor: 1.600 Euro, 3.845 Euro, 2.438 Euro. Dazu deutet er auf Schwarz-Weiß-Fotos von verschnörkelten Schriftzügen, für die jemand viel Geduld aufgewendet haben muss, um sie auf U-Bahn-Waggons und Mauern zu sprühen. „T-Bag“ steht auf den meisten zu lesen, zu Deutsch: Teebeutel. Man kann das originell finden.
„Künstlerische Elemente“ erkennt auch Richterin Martina Frank in den Schriftzügen, sogenannten Tags. Kraft ihres Amtes subsumiert sie die Graffiti jedoch unter Paragraf 126, Absatz 2 des Strafgesetzbuches: schwere Sachbeschädigung.
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