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Category Archives: Polizei Pressemeldungen

Sachbeschädigungen durch Graffiti (polizei.gv.at)

Graz, Bezirk Innere Stadt. – Unbekannte Täter besprühten in der Nacht zum Mittwoch, 30. März 2016, Gebäudefassaden mit Lackfarbe. Über 30 Tatorte, die derselben Täterschaft zugeordnet werden können, sind bekannt.
In der Zeit zwischen 18:00 Uhr und 06:30 Uhr besprühten die Täter Hauswände, eine Haltestelle, einen Kioskstand und einen Parkscheinautomaten mit blauer, gelber, violetter, grüner und oranger Lackfarbe. Dabei wurden die Schriftzüge „Longoo“ und „TRKZ“ sowie undefinierbare Symbole aufgesprüht. Die über 30 Tatorte verteilen sich in der ganzen inneren Stadt, wie Hauptplatz, Herrengasse, Am Eisernen Tor, Jakominiplatz und andere Straßen und Gassen. Die Schadenssumme ist derzeit unbekannt.
Presseaussendung
vom 31.03.2016, 08:42 Uhr
Quelle: www.polizei.gv.at

Graffiti (polizei.gv.at)

Trieben, Bezirk Liezen. – Unbekannte Täter besprühten in der Nacht zum Samstag, 27. Feber 2016, zahlreiche Wände in Trieben mit Farbe.
Die unbekannten Täter sprühten dabei mit schwarzem Lackspray rund 30 Mal den Schriftzug „MS13“ auf Wände und Straßen. Die genaue Schadenshöhe kann derzeit noch nicht angegeben werden, wird aber voraussichtlich mehrere Tausend Euro betragen.
Presseaussendung
vom 29.02.2016, 08:40 Uhr
Quelle: polizei.gv.at
 

Sachbeschaedigung (polizei.gv.at)

Presseaussendung der Polizei Tirol
Am 24.02.2016, gegen 01.10 Uhr, brachten drei Männer, im Alter von 23 bis 28 Jahren, an einem Hausdach in Innsbruck ein Graffiti an. Ein Bewohner des Hauses bemerkte die Täter und verständigte die Polizei. Nach mehreren Fluchtversuchen konnten die Männer festgenommen werden.
Bearbeitende Dienststelle: PI Innsbruck – Innere Stadt
Telefon: 059133 7584
Presseaussendung
vom 24.02.2016, 06:42 Uhr
Quelle: www.polizei.gv.at

Sachbeschaedigung in Obervellach (polizei.gv.at)

Presseaussendung der Polizei Kärnten
Am 20.01.2015 in der Zeit zwischen 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr beschädigte ein bisher unbekannter Täter in der Gemeinde Mallnitz, Bezirk Spittal/Drau, eine Stützmauer zu Gleisanlagen indem er mit schwarzem und weißen Spray ein Graffiti (Größe 5 m x 1,5 m) anbrachte.
Die genaue Schadenshöhe ist derzeit nicht bekannt.
Presseaussendung
vom 21.01.2016, 12:52 Uhr
Quelle: www.polizei.gv.at

Sachbeschädigung durch Graffiti am Bahnhof Neusiedl/See (www.polizei.gv.at)

Presseaussendung der Polizei Burgenland
Sachbeschädigung durch Graffiti am Bahnhof Neusiedl/See
Durch einen 25jährigen Hilfsarbeiter aus dem Bezirk Neusiedl/See wurden am 21.11.2015, von 12.20 – 12.34 Uhr am Bahnhof der Station Bad Neusiedl mittels roter Sprühdose die Wand als auch ein Stromverteilerkasten mit Graffiti besprüht. Dies wurde von einem Zeugen beobachtet. Dieser verständigte umgehend die Polizei. Beim Eintreffen der Polizeistreife konnte der Täter beim Verlassen des Bahnhofgeländes angehalten werden. Er hatte noch rote Farbspritzer an der Kleidung und den Händen. Eine Gegenüberstellung mit dem Zeugen verlief positiv.
Presseaussendung
vom 21.11.2015, 16:42 Uhr
Quelle: www.polizei.gv.at

Sachbeschädigung an ÖBB-Inventar in Innsbruck-Wilten (www.polizei.gv.at)

Presseaussendung der Polizei Tirol
Sachbeschädigung an ÖBB-Inventar in Innsbruck-Wilten
Im Zeitraum von 28.09. bis 29.09.2015 und vom 12.10. bis 13.10.2015 beschädigte bzw. besprühte eine unbekannte Täterschaft jeweils zwei Wagone am Westbahnhof mit Graffiti.
Der dadurch entstandene Sachschaden beläuft sich auf einen vierstelligen Eurobetrag.
Presseaussendung
vom 20.10.2015, 14:36 Uhr
Quelle: www.polizei.gv.at

Kunst oder strafbare Schmierereien? (polizei.gv.at)


Zunehmend wird das Erscheinungsbild unserer Städte durch Namenskürzel und Wandbilder, besser als Graffiti bekannt, geprägt. Das Aufsprühen von Graffitis ohne Einwilligung der Eigentümer stellt eine Sachbeschädigung dar. Die Verursacher können straf- und zivilrechtlich belangt werden.
Wer zur Graffiti-Szene gehören möchte, kann Anerkennung und Respekt innerhalb der Gruppe nur durch häufige Darstellungen und Signaturen in der Öffentlichkeit erlangen. Diese werden allein oder in Gruppen mit Farbspraydosen oder Textmarken, bevorzugt an öffentlichen Verkehrsmitteln und Gebäuden, damit sie für viele Menschen sichtbar sind, angebracht.
Besondere Anziehungskraft üben vor allem die Zugsgarnituren von U- und S-Bahnen aus, weil hier Stromschienen und elektrische Anlagen überwunden werden müssen, obwohl für den Sprayer Lebensgefahr besteht. Ein besonderer „Kick“ in der Graffiti-Szene
Strafbarkeit von Graffiti
Eine Sachbeschädigung gemäß § 125 und 126 Strafgesetzbuch (StGB) liegt vor, wer eine fremde Sache vorsätzlich zerstört, beschädigt, verunstaltet oder unbrauchbar macht.
Wer ohne Zustimmung des Eigentümers an dessen Objekten wie Denkmäler, Hauswände, Parkbänke etc., mit Farbe besprüht, also verunstaltet, ist strafbar. Die Strafbarkeit beginnt mit dem vollendeten 14. Lebensjahr.
Sprayern, die ausgeforscht werden, droht eine Geld- oder Freiheitstrafe bis zu sechs Monaten. Wer aber eine Sachbeschädigung an Wänden öffentlicher Einrichtungen, Denkmälern, Kirchen oder wenn ein Schaden von mehr als 50.000 Euro entstanden ist, begeht, dem droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.
Neben den strafrechtlichen Konsequenzen drohen den Sprayern und jenen, die noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet haben, auch zivilrechtliche Schadenersatzforderungen.
Kinder und Jugendliche der Graffiti-Szene zeichnen sich durch folgende Merkmale aus:
• Hohes Interesse an Graffiti-Literatur und besucht entsprechende Internetseiten
• Sammelt Graffiti-Bilder und deren Entwürfe
• Schulhefte, Unterlagen und das eigene Zimmer werden mit entsprechenden Signaturen
oder Buchstaben verziert
• Besitzt zahlreiche Sprühdosen und Edding-Stifte
• Spuren von Farbe an Kleidung und Haare
• Sprayer haben oft Handschuhe und Rucksäcke mit Farbanhaftungen

Wenn diese Merkmale auf Ihr Kind zutreffen, dann sprechen Sie mit ihm, um straf- und zivilrechtliche Folgen zu verhindern.
Quelle: www.polizei.gv.at

Sachbeschädigung in Villach (polizei.gv.at)

Presseaussendung der Polizei Kärnten
Von derzeit unbekannten Tätern wurden im Zeitraum vom 11. Mai bis 19. Mai 2015 die Kellerräumlichkeiten einer Mehrparteienwohnhausanlage im Villacher Stadtteil St. Martin mittels Graffiti beschmiert, sowie die Eingangstüre, zwei Kellerabteiltüren und eine im Stiegenhaus aufgestellte Yucca- Palme beschädigt. Die Schadenshöhe ist derzeit unbekannt. Weitere Erhebungen werden durchgeführt.
Presseaussendung
vom 19.05.2015, 17:34 Uhr
Quelle: www.polizei.gv.at