Presseaussendung der Polizei Tirol
In den Nächten von 23.01.2013 auf 24.01.2013 und von 26.01.2013 auf 27.01.2013 wurden in Innsbruck, Bereich Westbahnhof, jeweils ein Reisezugwagon der ÖBB von einem unbekannten Täter durch Aufsprühen von Graffiti auf einer Fläche von ca. 35 m² bzw. 25 m² beschädigt. Gesamtschadenshöhe ca. € 2.900,00.
Bearbeitende Dienststelle: PI Innsbruck – Innere Stadt
Tel. 059133/7584
Presseaussendung
vom 05.02.2013, 19:55 Uhr
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Mistelbach.
Im Stadtteil Hüttendorf fielen in der Nacht auf Donnerstag einem Anrainer drei Männer auf, die mit einem in der Tschechischen Republik zugelassenen Pkw unterwegs waren und sich „verdächtig“ verhielten. Der Mistelbacher verständigte die Polizei. Minuten später gelang es den Beamten, das verdächtige Trio im Bereich der neuen Park&Ride-Anlage zwischen Hüttendorf und Mistelbach anzuhalten.(…)
Kurier, 04.01.2013
Die Zahl der Beschmierungen nimmt in Klagenfurt stark zu
Die Exekutive stellt klar: Das Besprühen von Mauern ist generell verboten, auch wenn es in Klagenfurt gegenteilige Gerüchte gibt.
Klagenfurt. „Wir haben in letzter Zeit vor allem im Bereich der Tarviser Straße und der Brücke darüber immer wieder Jugendliche beim Besprühen der Lärmschutzwände und Mauern erwischt. Und jedes Mal bekamen wir zu hören, das sei erlaubt“, so Chefinspektor Anton Kumnig. Vor allem in Waidmannsdorf und St. Martin kam es zu „Verzierungen“. So wurden etwa im Bereich Bahnhof Klagenfurt-Lend Lärmschutzwände und Fußgängerüberführungen verunstaltet.
Die Polizei prüfte daraufhin die Sachlage und gibt nun bekannt, dass es seitens der Stadt keinen gültigen Beschluss zu frei verfügbaren Flächen für das Besprühen mit Graffitis gibt, auch wenn dies seit Jahren anscheinend so unter den Jugendlichen kommuniziert wurde.
Anzeige. Das Besprühen von Hausmauern, Lärmschutzwänden und Brückenpfeilern ist generell verboten. Wird man in Zukunft also erwischt, folgt eine Anzeige wegen Sachbeschädigung und der Verursacher der Schmiererei muss für die Reinigungskosten aufkommen. Und das kann ganz schön teuer werden.
Lediglich in der Rosentaler Straße darf aufgrund eines mündlichen Abkommens mit den Betreibern der Messe die Wand neben dem Trafikgebäude besprüht werden.
Graffitis an unerlaubten Orten kommt ausnahmslos zur Anzeige.
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