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Unbekannte Täter haben eine Triebwagengarnitur der Montafonerbahn mit Spraydosen besprüht. Die Tat ereignete sich in der Zeit von Sonntag, 10.00 Uhr, bis Montag, 7.30 Uhr, informiert die Polizei Schruns. Sie bittet um Hinweise.
Der Triebwagen der Montafonerbahn, der besprüht wurde, war am Bahnhof Schruns auf dem südlichsten Gleis abgestellt.
Personen, die nähere Hinweise zu den Tätern geben können, werden gebeten, sich mit der PI Schruns in Verbindung zu setzten (Tel.: +43-59133-8107).
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Graffiti-Sprayer in Altach haben am Wochenende einen Gesamtschaden von 2.000 Euro angerichtet. Sie trieben im Bereich Mittelschule – ÖBB-Haltestelle ihr Unwesen.
Die unbekannten Täter beschmierten mit rosaroten, schwarzen und goldenen Schriftzügen einen Fahrkartenautomaten, Fahrplanfolien, die Haltestelle und Stiegen-Aufgänge, Schultüren, das Musikhüsle sowie die Bahnunterführung und eine Fahrradbox.
Die Polizei in Altach bittet um Hinweise. Tel.: +43-59133-8151-100.
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Nach der Polizei-Kritik an legalen Graffiti-Wänden hat der Jugendbeauftragte Jochen Höfferer der Stadt Salzburg einen Beschwerdebrief an Kripo-Chef Andreas Huber geschickt. Die Wände seien keineswegs Übungsstätten für illegales Sprayen.
Huber hatte ja kritisiert, dass diese legalen Graffiti-Wände eine Art Ausbildungslager für jene Jugendlichen seien, die in Salzburg immer wieder verbotene Schmierereien hinterlassen. Das sei ein Pauschalurteil, sagt der Jugendbeauftragte Jochen Höfferer. Die legalen Graffiti-Wände hätten eine positive Wirkung: „Das ist unser Zugang, junge Menschen aus der Illegalität herauszuholen. Wir wollen für junge Menschen das Angebot schaffen, dort könnt ihr euch in eurer Kunst üben oder Kunst schaffen, aber überall dort, wo wir nicht sagen, dass es legale Wände sind, dort ist es Sachbeschädigung“.
Durch legale Wände weniger Sprayer-Vandalismus
Legale Sprayerwände seien keine Übungsstätten für illegales Sprayen, betont der Jugendbeauftragte der Stadt Salzburg, Jochen Höfferer weiter: „Die Erfahrungen seit 2007 – das sind immerhin fünf Jahre mit den legalen Wänden – zeigen es uns genau andersrum. Die Leute aus dem Straßen- und Brückenamt bestätigen uns: Dort, wo wir legale Wände anbieten, geht der Vandalismus zurück“.
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In der Stadt Salzburg haben Unbekannte wieder vermehrt Hausmauern beschmiert. Das beobachtet die Kriminalpolizei. Sie stellt jetzt drei Beamte ab, um die Fälle zu lösen. Die Schmierereien mit Spraydosen seien Sachbeschädigung, keine Kunst.
Es braucht nur eine Hausmauer, eine Spraydose und ein paar Sekunden später ist der Schaden schon komplett. Die Zahl der Schmierereien hat in der Stadt Salzburg in jüngster Zeit wieder deutlich zugenommen, sagt Kripochef Andreas Huber. „Es handelt sich hier keineswegs um harmlose Jugendstreiche, sondern um gerichtlich strafbare Handlungen, die wir als Sachbeschädigung oder sogar schwere Sachbeschädigung einstufen.“
Der letzte Schrei in der Szene sind Moos-Graffitis. Dabei werden Zucker, Joghurt und Moos vermischt und auf Wände geschmiert. Daraus wächst dann in kurzer Zeit frisches Moos. Pikantes Detail: Die Studentenorganisation der Salzburger Grünen wirbt dafür auf ihrer Homepage mit dem Hinweis, solche Werke seien keine Sachbeschädigung, weil biologisch abbaubar. Das stimme nicht, kritisiert Kripochef Huber. „Auch wenn gesagt wird, Moos sei biologisch abbaubar, so muss ein betroffener Hausbesitzer – genauso wie bei einer Beschmierung mit Farbe – dennoch viel Geld aufwenden, ums sein Haus wieder in einen ordentlichen Zustand zu bringen. Immerhin kostet die Beseitigung eines Spraydosen-Graffitis meist mehrere tausend Euro.“
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30 Graffitis auf Wänden in Neumarkt am Wallersee (Flachgau) werden für einen 19-Jährigen jetzt teuer: Er muss 6.500 Euro Geldstrafe und Reinigungskosten bezahlen.
Rund um den Neumarkter Bahnhof war der Flachgauer meist aktiv, 11.000 Euro Schaden hat er dabei angerichtet. Soviel kostete die Entfernung der Farbe und das Neubemalen der Wände. Er habe eine künstlerische Ader und familiäre Probleme, das Besprühen von Wänden sei Ventil für seine Wut gewesen, so der 19-Jährige am Dienstag vor Gericht.
Die Gemeinde Neumarkt mit ihren Flächen am Bahnhof ist die Hauptgeschädigte. Dass der Schaden 11.000 Euro beträgt, habe er sich nicht gedacht, so der 19-Jährige heute vor Gericht kleinlaut. Er wurde zu 480 Euro Geldstrafe verurteilt und muss der Gemeinde Neumarkt 6.000 Euro Reinigungskosten ersetzen.
Zahlreiche Großstädte setzen im Kampf gegen Sachbeschädigung mittlerweile oft auf eine spezielle Anti-Graffiti-Beschichtung von öffentlich zugänglichen Flächen. Hier lässt sich die Farbe zumindest leichter entfernen.
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„Ein 24-jähriger Südburgenländer wurde am Montag in Eisenstadt zu zehn Monaten bedingter Haft verurteilt. Ihm wird vorgeworfen, dass er durch Graffiti einen Schaden von über 20.000 Euro verursacht hat.
Die Anklage legte dem 24-Jährigen 40 Schmierereien zur Last. Mit den Graffiti wurden unter anderem die Landesberufsschule Pinkafeld sowie Schaltkästen und eine BEWAG-Trafostation besprüht.
„vero“ und „zak“ als Markenzeichen
Der Südburgenländer soll dabei die Schriftzüge „vero“ und „zak“ verwendet haben. Die Zahl der ihm angelasteten Delikte war dem Angeklagten anfangs hoch vorgekommen. „Ich habe schon die Buchstaben ‚vero‘ geschrieben. Aber ich habe das nicht alles gemacht“, hatte er im März gegenüber Einzelrichterin Karin Knöchl erklärt. Am Montag zeigte ihm die Richterin Fotos einzelner Graffiti. Bei einigen bestritt der 24-Jährige weiter seine Urheberschaft. Er habe beim Sprayen nie so dicke Aufsätze benutzt, sagte der Beschuldigte.
„Suchen Sie sich etwas Sinnvolles“
Der Angeklagte erklärte, dass er sich um eine Therapie bemühen würde, um seine Sucht zu überwinden und von Drogen-Substitutionsmitteln wegzukommen. „Sie müssen sich etwas Sinnvolles suchen, damit Sie nicht wieder auf solche Ideen kommen“, meinte die Richterin. Er betätige sich jetzt sportlich und nehme außerdem an einem Ausbildungskurs teil, so der Angeklagte.
Staatsanwältin Magdalena Wehofer sprach sich für eine Verurteilung im Sinne der Anklage aus. Der 24-Jährige sei in 37 Fakten geständig. Der Verteidiger erbat für seinen Mandanten ein mildes Urteil. Er wolle sich bei den Geschädigten entschuldigen, sagte der Burgenländer in seinem Schlusswort: „Es tut mir halt einfach leid.“ Dem 24-Jährigen, der das Urteil annahm, wird ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Er muss außerdem Wiedergutmachung leisten. Der 24-Jährige wurde schließlich zu zehn Monaten bedingter Haft verurteilt – das Urteil ist nicht rechtskräftig.“
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