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17.11.2024 – Wien Mix Update (47 Photos)
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Polizei sucht nach Zeugen

„Der besprayte Triebwagen am Bahnhof in Weiz
WEIZ. Am Wochenende – zwischen Samstag und Montag in der Früh – wurde am Weizer Bahnhof ein Triebwagen der Steiermärkischen Landesbahnen mit Graffiti besprüht. Der dadurch entstandene Schaden beträgt mehr als 5000 Euro. Die Polizei sucht nach Zeugen, die in dieser Zeit am Weizer Bahnhof diesbezüglich etwas beobachtet haben. Zeugen wenden sich bitte an die Polizeiinspektion Weiz unter Tel. 059 133 6260“
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Schuss wegen Sprayens

Sprayer können eine ziemliche Irritation sein, aber Schießen ist unverhältnismäßig
Graffiti sind cool, Ausdrucksmittel einer jungen Generation, können sogar eine Kunstform sein und/oder ein sozialer Protest. So sehen das manche.
Die anderen sehen in Graffiti vor allem einen Angriff auf zivilisiertes Zusammenleben in der Großstadt: Meist ist es ein aggressives, eher banales Gekrakel, mit dem ganze Straßenzüge in Wien verunstaltet werden.
In manchen Bezirken kann man die Spur der Sprayer kilometerweit verfolgen. Kein Mensch hält sich an die offiziell ausgewiesenen Graffiti-Flächen. Keine frisch renovierte Hausfassade ist sicher (wann wird wohl der erste Sprayer der strahlend weißen Fassade des Theseus-Tempels im Volksgarten nicht widerstehen können?).
Es handelt sich, wie gesagt, um eine Frage des sozialen Zusammenlebens. Die Stadt Wien hat da offenbar Handlungsbedarf erkannt: Im ersten Quartal dieses Jahres gab es 512 Festnahmen und Anzeigen wegen Graffiti.
Aber: Dass jetzt ein Polizist in Wien-Währing einen Warnschuss in die Erde abgegeben hat, weil die Funkstreife sonst drei jugendliche Sprayer nicht fassen hätte können, ist schon wieder jenseits. Die Sprayer können eine ziemliche Irritation sein, aber Schießen stellt eine unverhältnismäßige Gewalt dar.
Die Stadt setzt recht erfolgreich Mediatoren im Gemeindebau ein. Es müsste auch eine Strategie möglich sein, um das Sprayen einzudämmen. (RAU/DER STANDARD, Printausgabe, 4./5. Juni 2011)“
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URBAN ART CIRCUS

03.06.2011 – 15:00 h
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Der Name „Le Grand Magic Art Circus“ versucht urbane grafische sowie audio-visuelle Erlebnisse zu verbinden und diese einem weitgefächerten Publikum zugänglich zu machen.
Die Idee ist es urbane Kunst einem breiteren Publikum präsentieren zu können und dies mit Musik zu verbinden und die bekannte Location ARENA WIEN einen Tag lang von Nachmittag bis späte Morgenstunden in eine Art Kunstzirkus zu verwandeln.
Es werden tagsüber grafische(Graffiti), unter anderem mit der Neugstaltung der meisten Fassaden der ARENA WIEN, visuelle(Visual Art) und breitgefächerte hörbare Kunst gepaart und mit dem Charme eines urbanen Zirkus gemixt. Grundidee war es einfach eine Art „Zirkus“ zu veranstalten der so gut wie jede urbane Kunst bietet. Nachtsüber werden wir die Besucher der Arena durch Visual-Design mit mehreren Beamern verwöhnen, wo VJ´s explosionsartige Kreativitätsergüsse mit verschiedensten Techniken die Arena Outdoor und auf 3 verschiedenen Floors in andere Welten beamen, welches zusätzlich mit feinsten internationalen und nationalen Künstlern der elektronischen Musikszene verfeinert wird.
-NYCHOS (UK)
-FRAU ISA (AT)
-PEACHBEACH (DE)
-ABJECT (FR)
-NERO (AT)
-DXTR (DE)
-LOWBROWS (DE)
-TOMSTA (AT)
-SHUE77 (AT)
-MAEX MELONE (AT)
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Schwere Geschütze gegen jugendlichen Leichtsinn

Ein Schreckschuss sollte drei jugendliche Sprayer in Wien-Währing von der Flucht abhalten: Absolut unverhältnismäßiger Waffengebrauch, findet der Kinder- und Jugendanwalt und fordert eine Gesetzesreform
Wien – Gemeinsam mit seinen zwei Freunden Alexander und David sprühte der 15-jährige Sebastian* einen „Antifa“-Schriftzug auf die Mauer des Sternwarteparks in Wien-Währing, als plötzlich ein Polizeiwagen vorfuhr. Sebastian und Alexander ergriffen sofort die Flucht, während David blieb. „Burschen, stehen bleiben!“ war alles, was die Jugendlichen hörten – bevor ein Schuss fiel.
Einer der beiden Polizisten hatte einen Schreckschuss in den Boden abgegeben, um die Flüchtenden aufzuhalten. Doch die rannten weiter. „In dem Moment haben wir nur mehr geschaut, dass wir um die Ecke laufen“, schildert Sebastian dem Standard. Sein Freund wurde vom zweiten Polizeibeamten eingeholt und aufgegriffen. Für ihn und David endete der Abend am Polizeirevier, Sebastian rannte bis nach Hause, fuhr dann aber auch aufs Revier.
Dass die Polizei in so einem Fall Waffen anwendet, auch wenn es „nur“ ein Schreckschuss war, hinterließ bei dem Jugendlichen einen ziemlichen Schock. Das Gesetz erlaubt freilich Schreckschüsse: Alle Handlungen der Polizisten waren gesetzeskonform, was für Anton Schmidt, Kinder- und Jugendanwalt der Stadt Wien, nicht akzeptabel ist: „Es wäre auch erlaubt, Kindern nachzuschießen. Das können wir als Kinder- und Jugendanwälte nicht akzeptieren. In Notwehr zu schießen, darüber muss man nicht diskutieren, aber nicht, weil jemand auf eine Mauer sprayt. Wir fordern eine Änderung des Waffengebrauchsgesetzes.“

Schießen als letztes Mittel

Dieses erlaubt Polizeibeamten derzeit, „zur Erzwingung einer rechtmäßigen Festnahme“ von ihrer Dienstwaffe Gebrauch zu machen, wenn ungefährlichere Mittel ungeeignet oder wirkungslos sind. Und das sei hier der Fall gewesen, entgegnete man bei der Bundespolizeidirektion Wien auf eine Anfrage von Schmidt: Erstens konnten die Beamten nicht erkennen, dass es sich um Jugendliche und Strafunmündige (einer der drei Burschen war zum Tatzeitpunkt erst 13 Jahre alt) handelte, da es Nacht war und die Sprayer vermummt waren. Zweitens hätte der Polizist den Waffengebrauch vorher mehrmals angedroht. Die Jugendlichen wiederum gaben an, sein „Halt! Stehen bleiben oder ich schieße!“ nicht gehört zu haben.
Der Waffengebrauch in diesem Fall sei auch verhältnismäßig gewesen, heißt es in der Stellungnahme weiter, da mit der Abgabe des Schreckschusses in das lockere Erdreich „keine Gefahr verbunden sei“. Schließlich verweist man auf einen ähnlich gelagerten Fall, bei dem der UVS Tirol Schreckschüsse als rechtmäßig beurteilt hatte: Zwei Jugendliche waren auf dem Moped zu schnell unterwegs gewesen. Die Polizei gab zwei Schreckschüsse ab, nachdem die Mopedfahrer sie auf einem Feld abhängen wollten.
Im Fall der drei Sprayer aus Wien wurde Anzeige wegen schwerer Sachbeschädigung erhoben. Bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe sind dafür vorgesehen. Von der Staatsanwaltschaft wurde das Verfahren jedoch eingestellt, da Jugendliche für kleinere Straftaten besonderen Rechtschutz genießen. Die Kosten von 450 Euro für die Reinigung der Parkmauer übernahmen die Familien der drei Burschen.

„Absolute Ausnahme“

In Wien gab es im ersten Quartal dieses Jahres 512 Anzeigen wegen Sachbeschädigungen durch Graffiti, Festnahmen mit Schreckschüssen seien aber sehr selten, wie Roman Hahslinger, Pressesprecher der Bundespolizeidirektion Wien, im Gespräch mit dem Standard erklärte: „Schreckschüsse kommen zwar prinzipiell vor, sind aber die absolute Ausnahme.“ Dabei werde niemand gefährdet, aber durch den psychologischen Zwang könne man in bestimmten Situationen Täter an der Flucht hindern. (Jutta Kalian, DER STANDARD; Printausgabe, 3.6.2011)
* Namen von der Red. geändert
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