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ÖVP-Kandidatin beim Sprayen erwischt (derstandard.at)

foto: dpa/schutt / ÖVPlerin im Graffiti-Einsatz. (Archivbild)
„Mit Rot-Grün zahlen Sie mehr“, sprühte Kandidatin auf Gehsteig – angeblich abwaschbares Graffiti
„Die Stadt Wien ist aufgefordert, endlich entschieden gegen Graffitischmierereien vorzugehen. Auf Grund der Untätigkeit der rot-grünen Stadtregierung im Kampf gegen Graffitis ist Wien mittlerweile europäischer Sprayer-Hotspot. Die Stadt Wien darf hier nicht kapitulieren, sie muss umgehend gegen dieses Unwesen vorgehen“, forderte der Wiener ÖVP-Gemeinderat Wolfgang Ulm per Aussendung im November 2012.
Wiener Polizisten, die diesen Aufruf beherzigt haben, stießen in der Nacht auf Dienstag  jedoch ausgerechnet auf drei Parteifreunde Ulms: Um zwei Uhr nachts sollen die ÖVP-Wahlkämpfer Slogans auf den Gehsteig eines Gemeindebaus gesprayt haben, berichtet die Gratiszeitung „Heute“.

„Mit Rot-Grün zahlen Sie mehr“: Als sie diesen Spruch gerade mittels Schablone auf den Gehsteig sprühen wollten, wurden die Wahlkämpfer von Polizisten entdeckt. Eine der drei ÖVPlerinnen sprach danach von einer „dummen Aktion“, wies jedoch darauf hin, dass das Graffiti abwaschbar sei – es handle sich lediglich um einen Kreidespray. (sterk, derStandard.at, 26.9.2013)
Quelle: derstandard.at

Freispruch! – Sensations-Urteil für Graffiti-Sprayer (heute.at)


Das „Kunstwerk“ von Manuel B. (23) in Klagenfurt. (© Kleine Zeitung/Markus Traussnig)
Freispruch für jungen Kärntner (23). Das wird viele seiner „Kollegen“ freuen: Ein Graffiti- Sprayer muss keine Strafe zahlen, „da sein Werk die Funktion einer Stützmauer nicht beeinträchtigt“.
Und weil sich bereits zahlreiche andere Graffitis auf der Mauer befanden. Manuel B. (23) wurde beim Bemalen einer im Besitz der ÖBB befindlichen Mauer in Klagenfurt erwischt. Da er sich weigerte, eine Rechnung über 1.395 Euro zu bezahlen, zogen die ÖBB vor Gericht.
Dort rechtfertigte sich der Kärntner damit, dass an dieser Stelle „seit mehr als 20 Jahren“ gesprayt werde und die Mauer bereits „mehrere Schichten Farbe von dutzenden Graffiti“ trage. Richterin Margret Wenger sah das genauso: Der angeklagte Tatbestand der Sachbeschädigung sei nicht erfüllt, berichtet die „Kleine Zeitung“.
Quelle: heute.at

Sachbeschädigung im Salzburger Stadtteil Neustadt (polizei.gv.at)

Presseaussendung der Polizei Salzburg
Sachbeschädigung im Salzburger Stadtteil Neustadt
Unbekannte Täter beschädigten in der Zeit von 19.September 2013, 18.00 Uhr, bis 20. September 2013, 12.00 Uhr, im Salzburger Stadtteil Neustadt, ein unter Denkmal stehendes Gebäude durch ein illegales Graffiti. Der Schaden ist gering. Das Graffiti wurde bereits durch eine Malerfirma wieder beseitigt.
Presseaussendung
vom 22.09.2013, 13:32 Uhr
Quelle: polizei.gv.at

Freispruch für Graffiti-Sprayer (orf.at)

Am Dienstag ist am Bezirksgericht Klagenfurt ein Graffiti-Sprayer freigesprochen worden. Der 23-Jährige übermalte auf einer Stützmauer andere Graffitis. Die Richterin sah damit den Vorwurf der schweren Sachbeschädigung nicht bestätigt.
Am Lendkanal in Klagenfurt übersprühte der junge Mann im Jänner bereits bestehende Graffitis an einer Stützmauer der ÖBB. Diese erstattete darauf Anzeige gegen den jungen Mann. Wie die Kleine Zeitung (Mittwoch-Ausgabe) berichtete, kam der 23-Jährige einem Angebot der ÖBB zu einer außergerichtlichen Einigung und einer Putz-Rechnung in Höhe von 1.395 Euro nicht nach.

Symbolbild: Die ÖBB beklagt immer mehr verbotene Graffitis.
Richterin: Keine schwere Sachbeschädigung
Deshalb musste er sich vor dem Bezirksgericht Klagenfurt wegen schwerer Sachbeschädigung verantworten. Dort wurde er dann von der Anklage freigesprochen, weil zuvor schon andere Graffitis auf der Stützmauer aufgemalt waren und die Mauer noch immer ihre Funktion erfülle, so die Richterin. Sie sprach gleichzeitig eine Warnung aus, dass dies kein Freibrief für andere Sprayer sei. Das illegale Besprühen von Zügen, Mauern und Wänden wird üblicherweise hart bestraft.
Quelle: kaernten.orf.at

Rummel Hummel – 27.-29.09.2013




„Bevor die ehemalige Lusterfabrik Bakalowits, nach 13 Jahren Leerstand, zu Wohnungen umgebaut wird, wollen wir der Tradition des Hauses folgen und das Kunsthandwerk wieder hochleben lassen.
Dieses Gebäude, welches aus 2 Trakten besteht, bietet auf insgesamt 8 Stockwerken eine unberührte Kulisse  unterschiedlichster (Groß-) Räumlichkeiten, aus vergangener Zeit. In den kommenden Monaten dürfen die Kreativen, denen es an Platz fehlt, ihre vielen Ideen und ihren Tatendrang an diesem Ort ausleben.

Neben dem Dauerbetrieb der Atteliers, Proberäume für Tanz und Performance, Film- und Photoshootings, Werkstätten, Büroflächen für Creative Industries und unterschiedlichste gängige und neue PopUp-Formate ermöglicht, ist eine Veranstaltung, der “Rummel Hummel”, als Kunstmarkt und Gesamtausstellung mit Workshops, Vorträgen, Performance und weiteren Programmpunkten in Planung.
Das Event wird vom 27.-29. September 2013 in den Bakalofts stattfinden und von allen Gebäudenutzenden mit unterschiedlichsten künstlerischen und veranstaltungstechnischen Formaten inszeniert und bespielt.“
Mehr Infos hier.
Mehr Fotos hier.

Polizei stellt sprayende ÖVP-Kandidatin (heute.at)


Theresia Leitinger über Graffiti: „Dumme Aktion“ (© ÖVP, Gest)
Die Ada-Christen-Gasse in Wien-Favoriten. Überall Gemeindebauten. Es ist 2.08 Uhr in der Nacht auf Dienstag. Mit einer Schablone und Kreidespray bewaffnet, verzieren drei junge VP-Wahlkämpfer den SP-dominierten Bezirk.
„Mit Rot-Grün zahlen Sie mehr“, ist nun auf Gehsteigen und Schutzwegen zu lesen. Blöd nur, dass plötzlich Beamte aus der Polizeiinspektion ums Eck auftauchen. Am „Tatort“ sichern sie eine Schablone und Kreidespray. Weil es politische Botschaften sind, wird der Verfassungsschutz informiert.
„Heute“-Recherchen ergeben: Es sind Theresia Leitinger, Generalsekretärin der VP-Frauen und auf Platz 20 der VP-Bundesliste, und die VP-Wahlhelfer Philipp P. und Nicolas R. Leitinger zu „Heute“: „Es war eine dumme Aktion. Wir machen das nicht mehr. Aber es war nur Kreide, die Regen abwäscht.“ Kurios: Die VP Wien fordert ein „Maßnahmenpaket gegen das ausufernde Graffitiproblem“
Quelle: heute.at
 

Abfuhr für ÖBB: Sprayer wurde freigesprochen (kleinezeitung.at)

Ein 23-jähriger Kärntner, der eine Stützmauer der ÖBB besprüht hatte, muss Putz-Rechnung von 1395 Euro nicht bezahlen, weil die Fläche bereits bemalt war.

„Keine Sachbeschädigung“: Der 23-Jährige zeigt auf die Wand am Lendkanal, die er besprüht hatte
Foto © KLZ/Markus Traussnig
Wird ein Graffiti-Sprayer vor Gericht zitiert, ist die Sachlage normalerweise einfach: Illegales Besprühen von Wänden wird bestraft – zum Teil sehr hart.

Dienstagvormittag wurde am Bezirksgericht Klagenfurt allerdings ein komplizierter Sprayer-Fall behandelt. Ein 23-jähriger Kärntner musste sich wegen schwerer Sachbeschädigung verantworten. Er wurde im Jänner erwischt, als er am Lendkanal in Klagenfurt ein bereits bestehendes Graffito auf einer Stützmauer der ÖBB übersprüht hatte. Es folgten eine Anzeige und eine Rechnung über 1395 Euro.

Der Graffiti-Künstler weigerte sich zu zahlen und ignorierte das Angebot der ÖBB einer außergerichtlichen Einigung in Form einer Diversion. Nachdem er auch die Mahnfrist verstreichen ließ, kam es zur Verhandlung. „Wir haben so viele Probleme mit Vandalismus, deshalb müssen wir jeden Sprayer anzeigen“, sagt ÖBB-Sprecher Christoph Posch.
„An dieser Stelle wird seit mehr als 20 Jahren gesprayt. Es hieß, es sei eine der legalen Wände. Die Mauern und Pfeiler tragen schon mehrere Schichten Farbe von dutzenden Graffitis“, rechtfertigte sich am Dienstag der 23-Jährige vor Richterin Margret Wenger. „Da die bemalte Fläche bereits vorher mit Graffiti verziert war und die Pfeiler noch immer ihre Funktion uneingeschränkt erfüllen, sehe ich den angeklagten Tatbestand der Sachbeschädigung nicht erfüllt“, sprach Wenger den unbescholtenen Angeklagten frei. Er hätte aber den Eigentümer der Fläche, also die ÖBB, fragen müssen, ob das Besprühen erlaubt sei.
„Das ist jetzt wirklich kein Freibrief für das Übersprühen bereits vorhandener Graffiti“, betonte Wenger. Sie verwies die ÖBB mit ihrer offenen Putz-Rechnung ans Zivilgericht. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Man wird in den nächsten Tagen sehen, ob das Urteil hält.

STEPHAN SCHILD