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Graffitis werden für Sprayer teuer

30 Graffitis auf Wänden in Neumarkt am Wallersee (Flachgau) werden für einen 19-Jährigen jetzt teuer: Er muss 6.500 Euro Geldstrafe und Reinigungskosten bezahlen.
Rund um den Neumarkter Bahnhof war der Flachgauer meist aktiv, 11.000 Euro Schaden hat er dabei angerichtet. Soviel kostete die Entfernung der Farbe und das Neubemalen der Wände. Er habe eine künstlerische Ader und familiäre Probleme, das Besprühen von Wänden sei Ventil für seine Wut gewesen, so der 19-Jährige am Dienstag vor Gericht.
Die Gemeinde Neumarkt mit ihren Flächen am Bahnhof ist die Hauptgeschädigte. Dass der Schaden 11.000 Euro beträgt, habe er sich nicht gedacht, so der 19-Jährige heute vor Gericht kleinlaut. Er wurde zu 480 Euro Geldstrafe verurteilt und muss der Gemeinde Neumarkt 6.000 Euro Reinigungskosten ersetzen.
Zahlreiche Großstädte setzen im Kampf gegen Sachbeschädigung mittlerweile oft auf eine spezielle Anti-Graffiti-Beschichtung von öffentlich zugänglichen Flächen. Hier lässt sich die Farbe zumindest leichter entfernen.
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ROA goes big in Vienna


„We were happy to invite Roa back to Vienna to do a massive 23m wall in the city center!
After his succesful show with us last September, we knew we had to bring ROA back to Vienna. Coincidentally we found this amazing wall in Vienna in the 9th district. Almost a year later, our plans went through and the Belgian made it back. Between his busy travel schedule he managed to paint this beautiful collage of local birdlife. On the last day of working a Falcon came to check on the work. It was amazing watching the Falcon perched atop ROA’s fresh piece… then dive into the bushes for dinner.
Special thanks to the Künstlerische Volkshochschule, BrilliBrilliant, and the Belgian Embassy.“
Mehr Fotos hier.

Wegen Graffiti vor Gericht

Graffiti, die er unter anderem auf Schaltkästen, Hausfassaden sowie Autobahn- und Eisenbahnbrücken hinterlassen haben soll, brachten einen Südburgenländer vor Gericht.

Der 24-Jährige, dem ein Schaden von über 20.000 Euro vorgeworfen wurde, musste sich am Montag in Eisenstadt verantworten. Er wurde wegen schwerer Sachbeschädigung zu zehn Monaten bedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Südburgenländer erschien bereits zum zweiten Mal vor Gericht. Am ersten Verhandlungstag im März war ein Mitangeklagter zu sechs Monaten bedingt verurteilt worden.
Die Anklage legte dem 24-Jährigen 40 Schmierereien zur Last. Mit den Graffiti wurden unter anderem die Landesberufsschule Pinkafeld (Bezirk Oberwart) sowie Schaltkästen und eine Bewag-Trafostation beschmiert. Der Südburgenländer soll dabei die Schriftzüge „vero“ und „zak“ verwendet haben.
Die Zahl der ihm angelasteten Delikte war dem Angeklagten anfangs hoch vorgekommen. „Ich habe schon die Buchstaben ‚vero‘ geschrieben. Aber ich habe das nicht alles gemacht“, hatte er im März gegenüber Einzelrichterin Karin Knöchl erklärt. Heute zeigte ihm die Richterin Fotos einzelner Graffiti. Bei einigen bestritt der 24-Jährige weiter seine Urheberschaft. Er habe beim Sprayen nie so dicke Aufsätze benutzt, sagte der Beschuldigte.
Zu einem der ihm vorgelegten Bilder meinte er: „Da sieht man einfach, dass das ein Anfänger gemacht hat. Der hat bei fast jedem Strich gewackelt.“ Im Prozess sagten auch Freunde des 24-Jährigen aus, gegen die das Strafverfahren mittlerweile eingestellt wurde.
Der Angeklagte erklärte, er wolle sich um eine Therapie bemühen, um seine Sucht zu überwinden und von Drogen-Substitutionsmitteln wegzukommen. Außerdem nehme er an einem siebenmonatigen Ausbildungskurs teil. „Sie müssen sich etwas Sinnvolles suchen, damit sie nicht wieder auf solche Ideen kommen“, sagte die Richterin. Er betätige sich jetzt auch sportlich und habe sich wieder ein Skateboard zugelegt, entgegnete der 24-Jährige.
Staatsanwältin Magdalena Wehofer sprach sich für eine Verurteilung im Sinne der Anklage aus. Der 24-Jährige sei in 37 Fakten geständig. Der Verteidiger erbat für seinen Mandanten ein mildes Urteil. Er wolle sich bei den Geschädigten entschuldigen, sagte der Burgenländer in seinem Schlusswort: „Es tut mir halt einfach leid.“ Dem 24-Jährigen, der das Urteil annahm, wird ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Er muss außerdem Wiedergutmachung leisten. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.
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