Ein 24-Jähriger bekannte sich schuldig. Der Prozess gegen den zweiten Sprayer wurde vertagt.
Die Zwei sollen im Juni und Juli des Vorjahres ihre Schriftzüge unter anderem auf der Fassade der Landesberufsschule Pinkafeld sowie auf Schaltkästen und einer Trafostation der BEWAG hinterlassen haben. Einem der beiden warf die Staatsanwältin insgesamt 40 Schmierereien mit einem Gesamtschaden von rund 37.000 Euro vor. Er soll vor allem den Schriftzug „vero“ und „zak“ verwendet haben.
Dem 24-Jährigen schien die Zahl von 40 Graffiti zu hoch. Es seien eher „um die 20, 25 oder so“ gewesen: „Ich habe schon die Buchstaben ‚vero‘ geschrieben. Aber ich habe das nicht alles gemacht“, erklärte er vor Einzelrichterin Karin Knöchl: „Jeder Mensch zwischen sechs und 66 könnte hingehen und den Schriftzug nachmachen.“ Er könne überdies nur sagen, welche Graffiti von ihm seien, wenn er Fotos davon sehe, meinte der Beschuldigte. Zudem sei er zum Zeitpunkt der Taten „unter Drogen“ gestanden.
Die Richterin konfrontierte den 24-Jährigen mit seinen eigenen, von Ermittlern ausgewerteten E-Mails und SMS: Darin habe er erklärt, er hätte nur ein paar Zeichen zugegeben, die „zu beweislastig“ waren. Die U-Haft in Eisenstadt sei „eh gemütlich“ gewesen. „Wenn sie auf der Linie weiterfahren, werden sie sich nichts Gutes tun“, meinte die Richterin. Als sie die Verhandlung in seinem Fall vertagte, murrte der Beschuldigte: „Ich möcht net no amal her.“ „Sie kommen noch mal“, antwortete ihm die Richterin.
Dem zweiten Beschuldigten legte die Anklägerin 19 Fakten mit insgesamt 12.500 Euro Schaden zur Last. Der 24-Jährige hatte sich schon bei seiner Einvernahme durch die Polizei geständig gezeigt. „Ja das stimmt“, meinte er zu den Vorwürfen. Der Südburgenländer soll sich mit den Schriftzügen „spite“, „zak“ und „du toy“ verewigt haben. Der 24-Jährige, der auf einen Rechtsbeistand verzichtete, wurde zu sechs Monaten bedingter Haft und Kostenersatz verurteilt. Er muss außerdem für den Schaden von 1.344 Euro aufkommen, der an einer Mediamarkt-Tafel entstand. Der Verurteilte erbat drei Tage Bedenkzeit. (APA)
Tiroler Tageszeitung, Onlineausgabe vom Mo, 19.03.2012 13:19
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