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Mutprobe ging nach hinten los: Junger Sprayer nach Verfolgung gefasst


Der verunstaltete Waggon im Bahnhofsbereich von Payerbach. Der Sprayer wurde angezeigt. – Foto: ÖBB
Mutprobe in Payerbach ging nach hinten los.

Payerbach. Den ÖBB entsteht Jahr für Jahr ein Millionenschaden durch meist junge „Künstler“, die sich mit ihren Graffiti-Schmierereien auf Zügen verewigen. In den meisten Fällen bleiben die Täter unerkannt und die Bahn auf den Kosten der teuren Reinigung sitzen.
Dienstagnachmittag konnte die Polizei in Payerbach, Bezirk Neunkirchen, einen Sprayer nach einer Verfolgungsjagd schnappen. Der 16-jährige Wiener war von Freunden dazu gedrängt worden, eine Mutprobe zu bestehen. Er sollte sich auf einem Zug verewigen. Der junge Mann fackelte nicht lange. Mit den nötigen Farbdosen im Gepäck stieg er in Wien in einen Zug Richtung Süden. Bereits auf der Fahrt verunstaltete er an mehreren Stellen die Waggons mit Farbspray. Beim Bahnhof Payerbach machte er sich dann außen an einer Garnitur zu schaffen. Eine Zugbegleiterin beobachtete das Treiben und rief die Polizei Reichenau, die den Sprayer wenig später in einem Waldstück stellte. Er wurde angezeigt.
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15 Spray-Dosen benutzt

Graffiti: Gesamter Saal der „Rainer-Villa“ besprayt. Polizei hofft durch DNA-Spuren auf Klärung.
In der „Rainer-Villa“, dem ehemaligen Waldgasthaus Huber, haben sich Graffiti-Sprayer ausgetobt.
Vermutlich zwei bisher unbekannte Täter sind durch eine kaputte Glasscheibe in einer Tür ins Gebäude eingestiegen, haben im Keller eine Tür aufgebrochen und sind mit 15 Farb-Dosen im Saal ans Werk gegangen. Alle Wände des Saals und im Stiegenaufgang zum Obergeschoß wurden mit kunstvollen Bildern „geschmückt“. Der Besitzerin, einer Südtirolerin, gefiel das gar nicht, deshalb holte sie die Polizei.
Die Tat wurden der Polizeiinspektion Ernstbrunn angezeigt und die Beamten nahmen die Schäden auf. Es bestehen gute Chancen, die „Künstler“ zu finden, weil die Polizei DNA-Spuren sichern konnte.
Aufgrund des Ausmaßes des angerichteten Schadens ist mit einer hohen Strafe zu rechnen.
„NÖ Nachrichten“ Nr. 10/2013 vom 05.03.201